Die Planung der Altersvorsorge ist ein Langzeitprojekt. Es lohnt sich in jedem Alter, etwas dafür zu tun – und vor allem auch im Konkubinat.
Autorin: Cornelia von Däniken
Publikationsdatum: 07.05.2020
Altersvorsorge-Planung ab 30
Mit 30 hat man oft noch keine Kinder und ist Vollzeit berufstätig. Ein guter Zeitpunkt, um damit anzufangen, in die 3. Säule einzuzahlen. Das muss keineswegs der Maximalbetrag sein. Wichtig ist auch, sich über das Thema «Anlagen» zu informieren. Denn bei einem so einem langen Zeithorizont kann es interessant sein, einen Teil der 3. Säule-Gelder in einem Aktienfonds anzulegen.
Altersvorsorge-Planung
Mit 40 haben viele Frauen Kinder und arbeiten Teilzeit. Man sollte möglichst nicht ganz mit der Erwerbstätigkeit aufhören, da man dann nicht in die 3. Säule einzahlen kann. Dran bleiben bei der Weiterbildung in Sachen Anlagen! Prüfen, ob für die Altersvorsorge ein Fondssparplan oder eine Versicherungsvariante interessant wäre. Wichtig ist auch, mit dem Arbeitgeber über den Lohn zu verhandeln und den Pensionskassenausweis zu verstehen.
Altersvorsorge-Planung
In diesem Alter erhöhen viele ihr Arbeitspensum. In Sachen Vorsorge braucht es spätestens jetzt eine Strategie. Wer Lücken in der Pensionskasse hat, sollte prüfen, ob sich ein Einkauf lohnt. Das ist generell lohnenswerter als das Geld auf dem Sparkonto zu lassen. Doch der Entscheid hängt auch vom Zivilstand ab und ob man Kinder hat. Ist man ledig und kinderlos, ist Wohneigentum eventuell die bessere Option.
Altersvorsorge-Planung
Einkäufe in die Pensionskasse können auch jetzt noch lohnenswert sein. Da ab der Pensionierung meist weniger Geld zur Verfügung steht, sollte man spätestens jetzt für den Alltag ein Budget erstellen und möglichst jeden Monat etwas auf die Seite legen.
Das über die Jahre erworbene Anlagewissen kommt einem mit 64 zu Gute: Es hilft bei der Entscheidung, ob man die Pensionskassengelder als Rente oder als Kapital beziehen will. Kapital hat den Vorteil, dass einem der Umwandlungssatz egal sein kann. Das Geld kommt ins Privatvermögen und muss einmalig zu einem reduzierten Steuersatz versteuert werden. Doch die Verwaltung des Geldes verlangt neben Fachwissen auch Disziplin.
Altersvorsorge-Planung im Konkubinat
Ist man verheiratet, wird bei einer Scheidung das Pensionskassen-Guthaben halbiert (Splitting). Im Konkubinat hat man bei einer Trennung dagegen keine rechtliche Grundlage, um Geld einzufordern. Reduziert eine Frau ihr Arbeitspensum, lohnt sich daher ein Konkubinatsvertrag. Darin wird zum Beispiel festgelegt, dass der fehlende Betrag für die Vorsorge vom Partner kompensiert wird. Solch einen Vertrag muss man aber selbst verhandeln. «Damit tun sich viele Frauen schwer», weiss Silvia Villars aus der Praxis.
Tipp: Lebt man mindestens fünf Jahre zusammen, können sich Konkubinatspartner gegenseitig in der Pensionskasse berücksichtigen. Die genauen Bedingungen lassen sich im Pensionskassenreglement nachlesen.